Aktuelle Informationen zur Preisentwicklung und zu den Gasumlagen. Das sollten Sie jetzt wissen!
Die von der Bundesregierung zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in Deutschland. Die Gasspeicherumlage bleibt weiter bestehen. Hier finden Sie Hintergrundinformationen und erste Antworten auf Ihre Fragen.
Ihre EWR informiert.
Wir von der EWR konnten dank unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie die explodierenden Beschaffungskosten der Märkte lange Zeit für Sie auffangen. Zuletzt mussten wir jedoch, wie die Mehrzahl der Anbieter in Deutschland auch, unseren Erdgaspreis spürbar erhöhen. Wir sind uns bewusst, dass die hohen Erdgaspreise für viele unserer Kundinnen und Kunden zunehmend eine große Belastung darstellen.
Umso mehr begrüßen wir die Entscheidung der Bundesregierung vom 29.9.2022, die umstrittene Gasbeschaffungsumlage zu kippen. Dadurch werden einem Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden zusätzliche Kosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr erspart. Das sind in diesen schwierigen Zeiten gute Nachrichten für Gaskunden.
Häufig gestellte Fragen –
und Antworten darauf (FAQ):
Die Gasbeschaffungsumlage wird abgeschafft – was sind die Hintergründe?
Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig gekippt. Die Gasbeschaffungsumlage wurde ursprünglich von der Bunderegierung eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Die Gasbeschaffungsumlage hätte zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 Euro pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt – zusätzlich zu den stark angestiegenen Beschaffungskosten. Stattdessen sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und so die Gaskunden entlastet werden.
Was bedeutet das für Gaskunden der EWR?
Senkungen bzw. Abschaffungen von staatlichen Umlagen werden von der EWR selbstverständlich an die Kundinnen und Kunden weitergegeben. Im konkreten Fall bedeutet das, dass Ihr Arbeitspreis zum 1. Oktober nicht wie angekündigt in Höhe der Gasumlage um 2,41 ct/kWh (zzgl. ges. MwSt.) steigt.
Was passiert jetzt mit meinem Abschlag und muss ich etwas tun?
Wichtig für Sie: Sie müssen nichts tun. Sie zahlen ab Oktober automatisch den um die weggefallene Beschaffungsumlage niedrigeren Preis. Ihren Abschlag senken wir nicht automatisch. Falls Sie möchten, dass Ihr Abschlag gesenkt wird, können Sie Ihren Abschlag bequem und einfach im Kundenportal anpassen.
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Welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlasten?
Die Bundesregierung hat die Gasbeschaffungsumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau die Gaspreisbremse aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.
Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt die EWR die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 7 % zwischen dem 1.10.2022 und dem 31.03.2024. Wir von der EWR werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher beschleunigt gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wird zum 1. Oktober 2022 für alle Gaskunden die neue Gasspeicherumlage eingeführt. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (zzgl. ges. MwSt.). Bei 20.000 kWh sind das lediglich ca. 14,00 € pro Jahr.
Warum wurde mit der letzten Preisanpassung mein Abschlag so stark erhöht?
Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.
Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?
Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Passen Sie ganz unkompliziert online Ihre Abschläge an Ihren aktuellen Verbrauch an – so lassen sich Nachzahlungen vermeiden und Energiekosten im Griff behalten.
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Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?
Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Sie können uns aber online Ihren Zählerstand über Ihr Kundenportal mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu erheblich langen Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, Ihnen unseren gewohnten Service schnellstmöglich wieder ohne lange Wartezeiten bieten zu können.
Müssen Kunden der EWR wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?
Nein. Kunden müssen nichts tun. Über ihren neuen Arbeits- oder Grundpreis und Abschlag wurden alle Kunden bereits persönlich informiert. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.
Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?
Die EWR ist für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, dann nutzen Sie die aufgeführten Beratungsangebote. Die Beratungs- und Anlaufstellen werden eine Lösung mit Ihnen finden.
Wir helfen Ihnen beim Energiesparen: Die EWR Energiespartipps.
Auf unserer Homepage haben wir viele gute Spartipps für Sie zusammengestellt. Hier gibt es viele wertvolle Infos, Tipps und Tricks, mit denen Sie Ihr Haushaltsbudget spürbar entlasten können:
ewr-remscheid.de/energiesparen
Caritas vor Ort: Das gemeinsame Hilfeprojekt von Caritas und EWR.
Gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband e.V. zeigen wir Ihnen Wege, wie Sie Strom, Gas und auch Wasser sparsamer einsetzen. Sie können gerne einen Beratungstermin vereinbaren. Bezieher von Transferleistungen haben Anspruch auf kostenlose Beratungsbesuche zur Hilfe beim Energiesparen.
Hier geht es direkt zum Caritasverband Remscheid e.V.
Weitere Informationen zu den EWR Energie Spartagen in Kooperation mit der Caritas
Das Job-Center Remscheid bietet Ihnen persönliche Beratung.
Übersicht über Ansprechpartner bei der Stadt Remscheid.
Lohnt es sich, bei der EWR zu bleiben?
Wir sind sicher: Es lohnt es sich, bei Ihrer EWR zu bleiben! Unsere Strom- und Gaspreise sind aktuell im Marktvergleich weiterhin attraktiv. Außerdem treiben wir die Energiewende in Remscheid voran und engagieren uns für die Region und die Menschen. Mit uns an Ihrer Seite blicken Sie in eine sichere, nachhaltige Zukunft. Wir würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunde bei uns begrüßen zu dürfen.
Was kann ich jetzt tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit können Sie direkt Kosten sparen und tragen zur Sicherung der Versorgung bei. Das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung.
Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
In unserem Online-Journal haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen.
Hier der Link: ewr-remscheid.de/energiesparen