Gaspreisbremse statt Gasumlage: Wir geben Senkungen an unsere Kunden weiter.
Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen. Eine deutliche Entlastung bedeutet auch die beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % auf 7 %, die ab Oktober 2022 gültig wird. Die ebenfalls zum 1. Oktober 2022 erhobene Gasspeicherumlage bleibt bestehen.
Ihre EWR informiert: Gasumlage entfällt, Gaspreisbremse kommt.
„Wir freuen uns, dass unsere Kundinnen und Kunden nicht zusätzlich durch die Gasbeschaffungsumlage belastet werden. Trotz der sehr kurzfristigen Entscheidung zwei Tage vor dem geplanten Einführungstermin konnte die EWR die Erhebung der Gasumlage stoppen.“, so Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Geschäftsführer der EWR GmbH.
Das bedeutet, dass der Arbeitspreis für Kunden der EWR zum 1. Oktober nicht wie angekündigt um die Gasbeschaffungsumlage steigt, sondern durch die Absenkung der Mehrwertsteuer werden die Mehrkosten durch die Gasspeicherumlage sogar mehr als kompensiert. Ein Durchschnittskunde mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh wird durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage um etwa 520,- Euro jährlich entlastet.
Kunden der EWR müssen nicht selbst aktiv werden, um vom Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren. Sie zahlen ab Oktober automatisch den niedrigeren Preis. Sicher ist: Alle Senkungen werden 1:1 bei den Kundinnen und Kunden der EWR ankommen.
Weitere Entlastung von Energiekunden in Deutschland durch Abwehrschirm beschlossen.
Die Bundesregierung hat die Gasumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Eine Expertenkommission hat einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung unterbreitet. Vorgesehen ist eine einmalige Entlastung durch den Wegfall der Abschlagszahlung für Dezember, der vom Bund übernommen werden soll. Weiterhin soll ab April ein Gaspreisdeckel eingeführt werden. Für 80 % des Vorjahresverbrauchs würden Kunden demnach einen Höchstpreis von 12 Cent/kWh zahlen. Nur darüberliegende Verbräuche würden mit dem höheren Marktpreis berechnet. Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, wird die EWR die Kunden ausführlich informieren.