Landeskartellbehörde bestätigt: EWR hat faire Preise.
Die Landeskartellbehörde NRW hat die Tarife der Grundversorger untersucht und bestätigt der EWR eine faire Preisgestaltung.
Mit Beginn der Energiekrise verloren seit November 2021 viele Kundinnen und Kunden in Deutschland ihre Verträge mit verschiedenen Energieversorgern. Gründe dafür waren Kündigungen, Liefereinstellungen, teilweise Insolvenzen der Lieferanten. Dadurch rückten diese Kundengruppen in die Grund- bzw. Ersatzversorgung des jeweiligen örtlichen Grundversorgers. Viele dieser lokalen Versorger mussten kurzfristig zusätzliche Energie zu stark steigenden Weltmarktpreisen beschaffen, um lieferfähig zu bleiben. Die Konsequenz: neu kalkulierte Preise, die zum Teil erheblich höher lagen als für Bestandskunden. Die Preise in den Grund- bzw. Ersatztarifen wurden teilweise mehrfach weiter gespalten.
Aufgrund der Marktturbulenzen im Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck von eventuellen Missbräuchen – also besonders auffälliger Preiserhöhungen – bei der Spaltung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas. Die nordrhein-westfälische Landeskartellbehörde (LKartB) hat deshalb eine Marktuntersuchung durchgeführt.
Für diese Marktuntersuchung hat die Landeskartellbehörde 511 einzelne Tarife für die Grundversorgungsgebiete der 136 Grundversorger für Gas in NRW überprüft. Für drei typische Verbrauchsmengen wurde für die betreffenden neun Monate der landesweite Monats-Durchschnittspreis (jeweils am 1. des Monats) errechnet. Im Vergleich mit diesem Durchschnittspreis konnten dann die „preisauffälligen“ Ausreißer bei den Gas-Grundversorgern identifiziert werden. Klarer Fall: Die EWR war nicht dabei!
Klare Bestätigung: Faire Preise für neue Kunden in der Grundversorgung. Die nordrhein-westfälische Landeskartellbehörde (LKartB) hat der EWR jetzt bestätigt, dass die Preisgestaltung der EWR für neue Kunden in der Gas-Grundversorgung im Untersuchungszeitraum nicht preisauffällig war. Die Preise liegen unterhalb des landesweiten Durchschnitts und sind kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Eine gute Nachricht für alle Kundinnen und Kunden der EWR – und eine Bestätigung der fairen und verantwortungsvollen Preisgestaltung Ihres Lokalversorgers für Remscheid.
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