Versand der Schreiben zu den Preisbremsen Strom und Gas startet.
Kunden, die von der Preisbremse profitieren, werden ab jetzt informiert.
Die Preisbremse für Strom und Gas wurde in den letzten Wochen für jeden einzelnen Liefervertrag genau berechnet. Das hat aus technischen Gründen – wie wir hier im Journal mitgeteilt haben – leider länger gedauert. In diesen Tagen ist es soweit: Der Versand der Informations-Schreiben beginnt. Ein großer Teil der EWR Kundinnen und Kunden wird das Schreiben schon in den kommenden Tagen erhalten. Darin wird darüber informiert, wie hoch die Ersparnis mit der Preisbremse ist und wie die neuen Abschläge aussehen.
Nicht in jedem Fall ist ein Schreiben erforderlich.
In vielen Fällen ist es übrigens so, dass Kundinnen und Kunden der EWR gar kein Informations-Schreiben zur Preisbremse erhalten. Der Grund ist erfreulich: Die Tarifpreise für Gas und Strom sind in vielen EWR-Verträgen günstiger als die Schwelle, ab der die Preisbremse greift. Es lohnt sich eben, bei der EWR zu sein!
Noch ein Hinweis für Kunden, die in den nächsten Tagen eine Rechnung von uns erhalten: Sie bekommen ebenfalls keine weitere, gesonderte Mitteilung. Der Grund: Hier wurde die Anpassung der Kosten durch die Preisbremse direkt bei der Berechnung berücksichtigt. Der Hinweis darauf steht in der Abrechnung.*
Beratung und Service sind gefragt – nutzen Sie die Online-Möglichkeiten zur Information.
In den letzten Wochen sehen wir, dass deutlich mehr Kundinnen und Kunden viele Fragen an uns haben. Das ist verständlich, weil neue Regelungen, Gesetze und Veränderungen oft schwierig zu verstehen sind. Als Ihr Versorger vor Ort helfen wir selbstverständlich gerne bei der Beantwortung all Ihrer Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund des höheren Service-Aufkommens manchmal zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf unsere Homepage hinweisen (wenn Sie diesen Beitrag lesen, sind Sie ja schon online): Hier finden Sie alle aktuellen Informationen. Und mit wenigen Klicks findet man meist schon die Antworten auf die meistgestellten Fragen. Auch das Online-ServiceCenter bietet viele praktische Funktionen, die Ihnen rasch weiterhelfen können.
*Bei Kunden, die regulär ihre Rechnungen in Zeitraum Januar bis April 2023 erhalten hätten, verbleiben durch diese Verzögerungen nur noch weniger als 11 Abschlagsmonate bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Die rückständigen Abschläge werden daher auf die verbleibenden Monate verteilt. Somit fallen die monatlich zu zahlenden Beträge unter Umständen höher aus. Dies dient dazu, Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen.