Preisbremsen Strom und Gas: Rechenbeispiele.
Die Preisbremsen für Strom und Gas werden zur Zeit berechnet – wir erklären, wie das funktioniert.
Durch den Krieg in der Ukraine sind die Energiekosten stark gestiegen. Das hat für viele Gas- und Stromkunden zu enormen finanziellen Belastungen geführt. Um diese Mehrkosten zu dämpfen, hat die Bundesregierung für das Jahr 2023 eine Preisbremse für Strom und Gas eingeführt. Dadurch werden die Energiekosten für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 begrenzt. Die Entlastungen bezahlt der Staat.
Aktuell wird die Preisbremse für jeden Vertrag berechnet.
In diesen Wochen wird die Preisbremse für Strom und Gas für jeden einzelnen Liefervertrag genau berechnet. Im Ergebnis werden die Kosten in den meisten Fällen niedriger sein als ohne diese Preisbremse. Aus technischen Gründen erfolgt der Versand der Informationen voraussichtlich Anfang Mai. Dann werden Kundinnen und Kunden der EWR darüber informiert, wie hoch Ihre Ersparnis ausfällt und wie die neuen Abschläge aussehen.*
So funktioniert die Preisbremse.
Für 80 % der persönlichen Jahresverbrauchsprognose – das Entlastungs-Kontingent – wird nur der gesetzlich festgelegte Preisdeckel berechnet. Beim Gas beträgt dieser Preisdeckel – der Referenzpreis – 12 Cent pro Kilowattstunde, beim Strom 40 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucht man mehr, zahlt man dafür den vertraglich vereinbarten Preis. Die Preisbremse gilt in jedem Fall auch rückwirkend ab Januar 2023.
In den beiden Beispiel-Grafiken zeigen wir, wie die Preisbremse funktioniert. Man sieht auch, dass es sich lohnen kann, beim Verbrauch zu sparen. Denn für alles über das 80 %-Kontingent hinaus zahlt man den vereinbarten Arbeitspreis, was je nach Vertrag mehr sein kann.
HIER FINDEN SIE TIPPS ZUM ENERGIESPAREN:
ewr-remscheid.de/energiesparen
Gut erklärt: Unsere Videos zu den Preisbremsen Gas und Strom:
HINWEIS für unsere Kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh: Hier gelten andere Berechnungs-Grundlagen. Sie werden gesondert über Ihre Entlastungs-Berechnung informiert.
Auch unsere Wärme-Kunden werden gesondert benachrichtigt.
*Bei Kunden, die regulär ihre Rechnungen in Zeitraum Januar bis April 2023 erhalten hätten, verbleiben durch diese Verzögerungen nur noch weniger als 11 Abschlagsmonate bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Die rückständigen Abschläge werden daher auf die verbleibenden Monate verteilt. Somit fallen die monatlich zu zahlenden Beträge unter Umständen höher aus. Dies dient dazu, Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen.”