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EWR Remscheid Journal
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  • Allgemein

Umsetzung der Preisbremse verzögert sich aus technischen Gründen.

  • 21. Februar 2023
  • 3 min lesezeit
  • Allgemein

Umsetzung der Preisbremse verzögert sich aus technischen Gründen.

21. Februar 2023
  •  
3 min lesezeit

Kunden werden dennoch im vorgesehenen Maß von der Preisbremse profitieren.

Ihre EWR informiert: Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 hat die Bundesregierung eine Preisbremse für Strom und Gas eingeführt. Gut für unsere Kunden: Die Energiekosten werden dadurch für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 begrenzt. In vielen Fällen werden die Kosten dadurch niedriger sein als ohne diese Preisbremse. Durch die vorausschauende Einkaufsplanung der EWR liegen die aktuellen Preise bei Strom und Gas bei den meisten EWR-Kunden allerdings nur knapp über der Höhe der Preisbremse.

Einfach erklärt, funktioniert die Preisbremse wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat einen Teil des Arbeitspreises. Beim Strom ist das der Teil über 40 ct/kWh, beim Gas über 12 ct/kWh. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.

Die Entlastung kommt auf jeden Fall bei Ihnen an.
Die begrenzten Preise erhalten Sie selbstverständlich auch von Ihrer EWR!

Vorgesehen ist, dass alle Kundinnen und Kunden, die unter die Regelungen der Preisbremse fallen, bis zum 1. März 2023 darüber informiert werden, wie hoch Ihre Ersparnis ausfällt und wie die neuen Abschläge aussehen. Diese Information können wir voraussichtlich erst im April bereitstellen, weil sich die Neuberechnung aus technischen Gründen verzögert.

Aufgrund dieser technischen Umstände kommt es im Monat März zu einer Verzögerung bei der Anpassung der Abschlagszahlungen. Für diesen Monat werden die Abschläge wie vereinbart in gewohnter Höhe abgebucht. Falls Ihre Abschläge von der Preisbremse betroffen sind, werden wir ab April die Differenz zu den abgebuchten Beträgen ausgleichen. Somit werden Sie ab April die volle Entlastung durch die Preisbremse rückwirkend erhalten.

Eine große IT-Umstellung verzögert die Berechnung der Preisbremse.

Eine Maßnahme wie die staatliche Energiepreisbremse ist eine neue Herausforderung, die der Staat an die Energieversorger delegiert hat. Für die Berechnung der Entlastung durch die Preisbremse sind wir – wie viele andere Stadtwerke und Anbieter in ganz Deutschland – auf Abrechnungssoftware von externen Unternehmen angewiesen. Diese Software-Programme müssen teils aufwendig umprogrammiert werden. Verschiedene Tarife und Vertragsarten, Sonderfälle wie Umzüge und anderes mehr machen die Neuberechnung kompliziert. Um das alles korrekt umzusetzen, helfen unsere Mitarbeitenden mit besonderem Einsatz dabei, die Softwareänderungen in knapper Zeit schnell, aber auch sorgfältig umzusetzen. Aber es liegt nicht komplett in unseren Händen. Daher möchten wir Sie offen und ehrlich jetzt schon über die Verzögerung informieren und um Verständnis bitten.

Der Brief mit allen Informationen zu Ihrer Entlastung und den neuen Abschlägen kommt auf jeden Fall.

Die wichtige Nachricht für alle unsere Kunden: Ihnen entsteht kein Nachteil. Sie erhalten die Vorteile der Preisbremse garantiert und auf den Cent genau rückwirkend zum 1. Januar 2023 ausgerechnet. Auch wenn die genauen Informationen erst verzögert bei Ihnen eintreffen werden. Falls der Versand in den Zeitraum um den Monatswechsel fällt, kann es sein, dass Sie die Abrechnung mit Gültigkeit März erst mit Datum des Folgemonats erhalten.

Hinweis für Selbstüberweiser.

Eine wichtige Information für alle, die selbst an uns überweisen: Senken Sie bitte Ihren Abschlag nicht jetzt schon! Derzeit können wir Ihnen noch nicht sagen, wie hoch Ihre Ersparnis sein wird – gehen Sie daher kein Risiko einer späteren Nachzahlung ein! Voraussichtlich im April erhalten Sie die Neuberechnung für die ersten vier Monate des Jahres 2023. Ihr derzeitiger Abschlag bleibt bis dahin unverändert gültig.

Energiepreisbremsen führen zu erheblich mehr Kundenanfragen.

Die gesetzlichen Regelungen der Soforthilfe Dezember sowie die Preisbremsen-Gesetze sind leider für Kunden nicht immer klar verständlich. Das führt zu einem starken Anstieg der Kundenanfragen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zu bearbeiten. Wir möchten die Fragen unserer Kunden so umfassend wie möglich beantworten. Unser ServiceCenter wurde daher kurzfristig personell aufgestockt. Wir arbeiten so transparent wie möglich und halten Sie über alle aktuellen Änderungen auf unserem Blog auf dem Laufenden. Daher unsere Bitte: Schauen Sie bei Fragen zuerst einmal in unserem Blog oder in die FAQs auf unserer Homepage. Viele Dinge können dort bereits aufgeklärt werden. 

Hier können Sie unverbindlich ausrechnen, wie stark sich die Preisbremse auf Ihre Kosten auswirkt.

WICHTIGER HINWEIS: Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen der Rechner nur einen groben Anhaltspunkt liefern kann. Es gibt strenge Vorgaben, wie der Prognosewert für die 80% ermittelt werden muss. Das Ergebnis wird sehr wahrscheinlich von Ihrem Vorjahresverbrauch abweichen und daher auch ein anderes Einsparpotenzial ergeben.

Quelle: BDEW

Aktuelle Informationen zu Ihren Tarifen finden Sie hier:
EWR*Strom – Unsere Stromtarife. Für jeden das Passende (ewr-remscheid.de)
EWR*Gas – Unsere Gastarife. Für jeden das Passende (ewr-remscheid.de)

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