Umzug geplant? Rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich.
Ab Juni ist die Ummeldung für Strom und Gas nur noch für die Zukunft möglich.
Zum aufmerksamen Kundenservice der EWR gehören auch gute Tipps und wichtige Hinweise rund um das Thema Umzug. Eine Veränderung im Leben, bei der man vieles beachten muss. Ein wichtiger Punkt auf der Liste der zu erledigenden Dinge ist die Ummeldung der Verträge für Strom und/oder Gas. Ab 6. Juni 2025 gilt hier eine neue gesetzliche Regelung: Im Falle eines Aus- oder Umzugs sind keine rückwirkenden An- und Abmeldungen Ihrer Strom- und/oder Gaszähler bei Ihrem Energieversorger mehr möglich.

„Rechtzeitig melden“ ist das neue Zauberwort.
Alles kein Problem, wenn man rechtzeitig daran denkt. Die neue gesetzliche Regelung bringt mehr Klarheit. Um Stress zu vermeiden, bedeutet das: Ummeldungen sollten der EWR GmbH möglichst vier Wochen vor dem Aus-/bzw. Einzugstermin schriftlich mitgeteilt werden – spätestens 2 Wochen vor dem Termin müssen sie vorliegen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Erledigen Sie die Ummeldung mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug
• Zählerstände bei Schlüsselübergabe dokumentieren und der EWR melden
• Eine nachträgliche Korrektur ist technisch nicht mehr möglich
• Versäumt man die Fristen, zahlt man für Kosten des Nachmieters

FAQ zu den neuen Regelungen für den Umzug
Gute Fragen, klare Antworten: 
Ich ziehe um. Kann ich meinen Vertrag mitnehmen?
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Muss ich meinen Umzug bei der EWR GmbH melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, läuft Ihr Vertrag weiter an Ihrer alten Adresse – und Sie zahlen für den dortigen Verbrauch auch nach Ihrem Auszug.
Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin muss Ihre Meldung schriftlich bei uns vorliegen – sicherheitshalber empfehlen wir, schon vier Wochen vorher daran zu denken. Durch die neue, gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Vertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiter zahlen.
Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per E-Mail, Post oder WhatsApp.
Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Bitte teilen Sie uns mit: Namen, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum, dazu Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum).
Kann ich meinen Vertrag rückwirkend abmelden?
Nein! Durch eine neue gesetzliche Regelung sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie zuverlässig mit Strom, Gas und Wasser und finden gerne den passenden Tarif für Sie.
WIR BERATEN SIE GERNE.
Kostenlose Telefon-Hotline
0800 0 164 164
montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr
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