Was ist eigentlich die EEG-Umlage?
Wir alle leisten unseren Beitrag, damit die Energiewende gelingt.
Schon seit gut zwanzig Jahren finanziert jeder Stromkunde die Energiewende mit. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die EEG-Umlage, die auf den Stromrechnungen auftaucht. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Wasserkraft und Biomasse soll auf diesem Weg gefördert werden, damit Atom- und Kohlekraftwerke abgeschaltet werden können.
Die EEG-Umlage ist also ein gesetzlich festgelegter Betrag, der auf die Stromrechnung umgelegt wird. Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird so von der Allgemeinheit gesponsert. Wie entstehen diese Kosten – und wofür wird das Geld verwendet? Jeder Betreiber, zum Beispiel einer privaten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des eigenen Hauses, erhält für die Einspeisung seines „überschüssigen“ Stroms in das öffentliche Netz eine festgelegte Einspeisevergütung. Das ist ein höherer Preis als der normale aktuelle Strompreis. Das Gesetz regelt damit, dass die Investition in die Anlage sich für den Betreiber auch bezahlt macht.
Der Markt regelt den Preis.
Der ins Stromnetz fließende Strom wird über die Netzbetreiber an der Strombörse verkauft. Der Unterschied zwischen dem Marktpreis für Strom und der gezahlten Vergütung muss aber ausgeglichen werden, damit die Netzbetreiber sozusagen „nicht draufzahlen“. Und genau das geschieht durch die EEG-Umlage. Damit ist klar, dass die Allgemeinheit der Stromkunden die Kosten für die Energiewende – auf alle gerecht verteilt – mittragen. Einzige Ausnahme sind Industriezweige, die extrem hohe Stromverbräuche haben.
Der Preis bleibt gleich.
Gut zu wissen: Die EEG-Umlage ist für das laufende Jahr 2021 auf 6,500 ct/kWh „gedeckelt”. Eine Entscheidung des Gesetzgebers, die auch mit der Einführung des CO2-Preises auf Grund des BEGH (Brennstoffemissionshandelsgesetz) ab Jahresbeginn zu tun hat. Aber das ist ein Thema für einen eigenen Blog-Beitrag – demnächst hier an dieser Stelle.