Wie geht es in Zukunft mit Heizung und Wärme weiter?
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) regelt den Umstieg auf erneuerbares Heizen. Wir sagen, worauf es bei Austausch oder Modernisierung ab 2024 ankommt.
Was ist eigentlich Sache beim Thema Heizen und Wärme, was regeln die neuen Gesetze für die Zukunft? In der Öffentlichkeit wird viel diskutiert – und wenig konkret informiert. Viele Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer haben viele Fragen. Man ist unsicher, was man noch darf, was man tun sollte und was in welchem Fall verpflichtend ist.
Wir helfen mit Antworten. Und mit Lösungen.
Als Energiepartner für Remscheid hilft die EWR mit Informationen zu aktuellen und zukünftigen Regelungen bei Heizung und Wärme. Und wenn eine neue Heizung ansteht, bieten wir zukunftssichere und wirtschaftliche Lösungen an. Aber was sind die aktuellen Rahmenbedingungen, Stand Oktober 2023?
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz macht genaue Vorgaben zur zukünftigen Heizungs- und Klimatechnik sowie zu Wärmedämmung und Hitzeschutz von Gebäuden.
Aus den FAQ (häufig gestellte Fragen) der Seite energiewechsel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
Ich habe eine funktionierende Gas- oder Ölheizung. Muss ich die austauschen?
Heizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis spätestens 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. Wer seine Heizung eher austauschen möchte, um weitestgehend klimaneutral zu heizen, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt.
Was muss ich als Mieter beachten?
Als Mieter sind Sie vor hohen Kosten geschützt. Wenn ein Heizungstausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt. Damit dürften die Gesamtkosten für Mieterinnen und Mieter in der Regel sogar sinken. Denn obwohl die Kaltmiete steigen kann, werden die Betriebskosten für Mieter in der Regel aufgrund einer modernen und klimafreundlichen Heizung, insbesondere angesichts steigender CO₂-Preise, sinken, was sich wiederum positiv auf die Warmmiete auswirkt.
Ich will klimafreundlich heizen. Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Gesetz?
Die Regelungen im GEG sind technologieoffen: Wer auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, hat mehrere Möglichkeiten, die jeweils die Regelung erfüllen. Dazu gehören:
• Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz
• Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
• Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung
• Heizung auf der Basis von Solarthermie
• Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt
Alle Infos zu den einzelnen Möglichkeiten finden Sie in der Linkliste unten.
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Hier finden Sie viele weitere Informationen:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/GEG/faq-geg.html