Erhöhung von Netzentgelten und Umlagen.
Neue Strompreis-Zusammensetzung ab 1. März.
Zu den aktuellen Einsparungen im Bundeshaushalt für 2024 gehört auch, dass die Zuschüsse für die Netzentgelte wegfallen. Mit den Netzentgelten werden die Kosten der Stromnetze finanziert. Das regulierte Netzentgelt macht rund ein Viertel des Strompreises aus, den jeder Verbraucher zahlt. Deshalb ist das Netzentgelt auch in jeder Stromrechnung enthalten. Die EWR berechnet die Beträge und reicht sie 1:1 an die Netzbetreiber weiter.
Auch die Umlage nach § 19 StromNEV ist Teil der Stromrechnung. Diese Umlage gleicht die Mindereinnahmen der Netzbetreiber aus, die durch die Netzentgeltentlastung der stromintensiven Industrie entstehen. Die Umlage nach § 19 StromNEV wurde für alle Stromkunden zum 1. Januar 2024 um 0,24 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
EWR bleibt bei Preissenkungen gegenüber 2023.
DIE GUTE NACHRICHT FÜR EWR KUNDEN:
Trotz der Erhöhungen der beiden gesetzlich vorgeschriebenen Anteile an der Stromrechnung bleibt es bei den Stromtarifen der EWR unterm Strich bei einer Preissenkung gegenüber 2023. Aufgrund der vorausschauenden Einkaufsstrategie der EWR können die weiter gesunkenen Strompreise ab 1. März 2024 an die Kunden weitergegeben werden.
In den Laufzeit-Tarifen übernimmt die EWR sogar die eigentlich vorgesehene Erhöhung der Netzentgelte um 0,87 Cent pro Kilowattstunde zzgl. Mehrwertsteuer. Über alle Preisdetails sowie mögliche Änderungen des monatlichen Abschlags werden die EWR Kunden schriftlich informiert.