FAQ – Allgemeine Begriffe
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Strom- und/oder Gaslieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde.
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem Bereitstellungs- und dem Messstellenbetrieb (Zählerpreis) zusammen.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des
Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Unter der Kundennummer sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Verbrauchsstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Verbrauchsstelle erfasst.
Der Messstellenbetrieb (Zähler) dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten (Zählerpreis).
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
Entgelte pro Abrechnung für die Erstellung der jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Abrechnung. Diese werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Verbrauchsstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Verbrauchsstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.