Kein Ladeverfügbarkeitsentgelt an fünf ausgewählten Stationen bis 31.12.2024 verlängert
Was ist ein Ladeverfügbarkeitsentgelt?
An den EWR*Ladestationen für Elektrofahrzeuge wurde im Jahr 2023 das sogenannte Ladeverfügbarkeitsentgelt eingeführt. Für die Standzeit nach dem vollständigen Aufladen der Batterie, gibt es das Ladeverfügbarkeitsentgelt. Mit dem Ladeverfügbarkeitsentgelt soll sichergestellt werden, dass die Ladesäulen nicht als Dauerparkplätze genutzt werden und möglichst viele Kunden ihr E-Auto laden können. Die Preise für Ladeverfügbarkeitsentgelte variieren je nach Standort der Ladestation.
Testphase Ladeverfügbarkeitsentgelt an fünf Stationen bis 31. Dezember 2024 verlängert
Die Ladestationen in Remscheid werden unterschiedlich stark genutzt. Die Auswertungen der öffentlich zugänglichen Ladestationen zeigen, dass in den Wohngebieten z. B. Emil-Nohl-Straße, Martinstraße und Wallburgstraße sehr wenig Ladevorgänge in den Abend- und Nachtstunden stattfinden. „Das Angebot wird wahrgenommen, wir wollen die Entwicklung weiter beobachten und verlängern die Testphase. Wir wollen die Elektromobilität als Schlüssel der Energiewende im Verkehr in Remscheid weiter etablieren“, so Tim Folger, Abteilungsleiter für Elektromobilität, Photovoltaik und Speicher bei der EWR. Bis zum 31.12.2024 verzichtet die EWR deshalb an den Standorten:
– Emil-Nohl-Straße 70, 42897 Remscheid
– Kirchberg 1, 42897 Remscheid 2
– Wallburgstr. 19, 42857 Remscheid
– Hof Güldenwerth 2 und 6, 42857 Remscheid und
– Martinstraße 5, 42857 Remscheid
komplett auf das Ladeverfügbarkeitsentgelt. Die einzige Voraussetzung ist dabei, dass Sie sich bei uns im System registriert haben, das gilt für alle EWR-Kundinnen als auch Nicht-EWR-Kund*innen. Alle Infos dazu finden Sie online unter:
https://www.ewr-remscheid.de/chargepoint_app/.
EWR GmbH
Prof. Dr. Hoffmann
Ladestation für E-Fahrzeuge an der Emil-Nohl-Straße in Remscheid