Neue Preisbremse für Zweitarif-Zähler.
Unsere Kunden mit zeitvariablen Tarifen sparen durch Änderungen der Preisbremsen-Gesetze.
Zum 1. August 2023 sind neue Gesetzesänderungen zu den Energiepreisbremsen in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat damit unter anderem eine neue Preisbremse für tageszeitvariable Tarife bis 30.000 kWh Jahresverbrauch beschlossen. Von dieser Preisbremse profitieren alle EWR-Kunden, die einen Zweitarif-Zähler haben. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie mit Speicherheizungen heizen. Auch Kunden in unseren Vario-Tarifen profitieren automatisch.
Sie profitieren automatisch von der Entlastung.
Wie bei der bisherigen Strompreisbremse auch, müssen Sie als EWR-Kunde selbst nichts tun, um von der Entlastung zu profitieren. Wir setzen die Änderungen entsprechend um und informieren alle in Frage kommenden Kunden zusätzlich schriftlich. Die finanzielle Entlastung wirkt sich sofort auf Ihre monatlichen Abschläge aus. Bei der Jahresabrechnung erfolgt dann die genaue Berechnung der Energiekosten unter Berücksichtigung aller Entlastungen.
Wie funktioniert die Preisbremse bei zeitvariablen Tarifen?
Sie besitzen einen Zweitarif-Zähler und gleichzeitig einen EWR-Speicherheizungs- oder Vario-Tarif mit Niedertarif- (NT) und Hochtarifzeiten (HT) bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh? Dann gilt für Sie seit dem 1. August 2023 die neue gesetzliche Regelung: Der maximale Arbeitspreis für den Verbrauchsanteil im Niedertarif NT beträgt ab 1. August 2023 nur noch 28 ct/kWh (anstatt bisher 40 ct/kWh). Sie erhalten also eine Entlastung beim Preis Ihres Heizstroms zu NT-Zeiten, wenn Ihr Arbeitspreis über 28 ct/kWh liegt. Die Grenze im Hochtarif HT bleibt bei 40 ct/kWh. Diese Preisbremse gilt vorerst bis zum Jahresende 2023.