Aktuelle Info zu Gas-Verträgen.
INFORMATIONEN ZU GAS-VERTRÄGEN GEMÄSS ENSIKUMAV.
Ende August hat die Bundesregierung die sogenannte „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) beschlossen. Diese Verordnung enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung und ist am 1. September 2022 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht auch vor, dass alle Erdgas-Kunden über Veränderungen bei ihrem Gaspreis informiert werden. Deshalb versendet die EWR ab 12.12.2022 an alle Kunden mit Gas-Lieferverträgen Briefe mit Informationen. Darin enthalten sind jeweils Beispielrechnungen zum persönlichen Verbrauch sowie Hinweise zum Energiesparen.
Beispielrechnungen orientieren sich an der individuellen bisherigen Vertragsdauer.
In den brieflichen Informationen zu Ihrem Gas-Vertrag finden Sie als EWR-Kunde eine Beispielrechnung für die laufende Abrechnungsperiode. Darin werden Ihr bisheriger Verbrauch und die Kosten der letzten Abrechnungsperiode verglichen mit einer Simulation Ihrer zukünftigen Kosten bei gleichem Verbrauch und aktuellem Tarifpreis. Beim letzten Verbrauch wird in der Spalte „gerechnet auf 365 Tage“ der durchschnittliche Mittelwert der Gradtagszahlen der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt (siehe Grafik).

Dabei kann der Wert der letzten Abrechnungsperiode statistisch höher ausfallen als die Berechnung auf ein Jahr = 365 Tage, die diesem Mittelwert zugrunde liegt, auch wenn Ihre Abrechnungsperiode etwas kürzer ist. Sie zahlen bei der nächsten Abrechnung natürlich exakt den für Sie geltenden Verbrauch.

Ein Grad Celsius weniger spart 6 % Energie. Ihre Ersparnis in Euro.
Basierend auf der Berechnung von Verbrauch und Kosten zeigt die Tabelle Ihnen auch als Beispiel Ihre mögliche Ersparnis bei einer Absenkung der Raumtemperatur um nur 1 Grad Celsius. Damit sinkt der Energieverbrauch um bis zu 6 %. Wieviel Sie rechnerisch in Euro sparen können, zeigt das Beispiel in Ihrem Brief.
Weitere Tipps und praktische Infos zum Energiesparen finden Sie hier.
