EWR gibt Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiter
Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung unter anderem auch eine zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer bei Strom, Gas und Wärme von 19 % auf 16 % sowie bei Wasser von 7 % auf 5 % beschlossen. Der verringerte Umsatzsteuersatz wird bei allen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärme-Lieferverträgen sowie bei allen weiteren Versorgungsverträgen berücksichtigt. Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
Wieviel spart der Kunde durch die Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020?
Hier zwei Bespielrechnungen:
- Gas: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von beispielsweise 12.000 kWh Gas und dem EWR-Festpreisprodukt EWR*PREMIO GAS FIX 24 beträgt die Umsatzsteuerersparnis für das zweite Halbjahr 2020 ca. 10,- Euro (Voraussetzung: in etwa gleicher Verbrauch pro Halbjahr).
- Strom: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh und dem Festpreisprodukt EWR*NATUR FIX 24 (Ökostrom) beträgt die Umsatzsteuerersparnis für das zweite Halbjahr 2020 ca. 14,- Euro (Voraussetzung: in etwa gleicher Verbrauch pro Halbjahr)
Was müssen die EWR-Kunden tun?
Nichts, denn bei der Jahresverbrauchsabrechnung wird dann die Umsatzsteuersenkung automatisch für den entsprechenden Zeitraum verrechnet.
Bestehende Abschlagspläne/-beträge bleiben unverändert, werden aber über die Jahresverbrauchsabrechnung korrigiert. Die zu zahlenden Monatsabschläge bleiben über die gesamte Abrechnungsperiode gleich. Eventuelle Guthaben werden mit der Jahresverbrauchsabrechnung ausgezahlt.
Wer noch Fragen zur Umsatzsteuersenkung hat, dem stehen die Kundenberater der EWR GmbH gern telefonisch zur Verfügung. So ist die kostenlose Hotline 0800 0 164 164 montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr geschaltet.
EWR GmbH
Prof. Dr. Hoffmann