Die Preisbremse kommt – so funktioniert’s.
Die Energiepreisbremsen für Privat- und Gewerbekunden für Strom, Wärme und Gas sind beschlossen: So kommen die Energiehilfen bei Ihnen an.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, aus Mitteln des Bundes finanziertes, Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Wir erklären Ihnen hier, wie das im Einzelnen funktioniert. Aber das Wichtigste vorab:
Als Kundin und Kunde der EWR GmbH brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.
Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Für die Verbraucher sind dies gute Nachrichten, gleichzeitig für die EWR eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht für Sie umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen.
Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
(jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte)
Mehr zahlt man also nicht für 80 % des bisherigen Jahresverbrauchs. Wer aber mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen.
HIER FINDEN SIE TIPPS ZUM ENERGIESPAREN: ewr-remscheid.de/energiesparen
Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt also vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.
Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.
Ihre Entlastung erfolgt automatisch.
Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Sie brauchen keinen Antrag zu stellen. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informiert die EWR rechtzeitig. Das gilt für alle drei Preisbremsen.
Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Für die EWR bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. Die Zahlungsabläufe von mehreren zehntausend Kundinnen und Kunden müssen im Zusammenspiel mit Dienstleistern und Systemanbietern angepasst werden. Die EWR gibt alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Sollte es bei der Umsetzung zu Verzögerungen kommen, so werden die Entlastungen nachgeholt, so dass den Kunden dadurch keine Nachteile entstehen werden.