Die Gasumlage kommt: Mehrkosten für alle Gaskunden in Deutschland.
Ab 1. Oktober erhöhen neue Umlagen den Gaspreis. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen.
Der Ukraine-Krieg hat zu einem extremen Anstieg der Gaspreise geführt. Um die Versorgungssicherheit in Deutschland sicherzustellen, hat die Bundesregierung beschlossen, zum 1. Oktober 2022 zwei neue Umlagen für die Gasversorgungssicherheit einzuführen.
Am 15.8.2022 wurde die Höhe für die Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 Cent/kWh zzgl. MwSt. verkündet. Diese Mehrkosten müssen ab dem Herbst alle Gaskunden in Deutschland tragen. Die Umlage soll Gas-Importeure dabei unterstützen, ihre vertraglichen Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden trotz extrem gestiegener Einkaufspreise weiter zu erfüllen. Die Umlage soll bis zu 90 % der Mehrkosten auffangen. So sollen Pleiten der Versorger und damit mögliche Lieferausfälle verhindert werden.
Die Gasspeicherumlage als zweite Umlage wurde am Donnerstag in ihrer Höhe verkündet (0,059 Cent pro Kilowattstunde zzgl. MwSt.). Sie dient dazu, dass trotz fehlender Marktanreize Gasmengen für den nächsten Winter eingespeichert werden, um die Versorgungssicherheit (möglichst lange) zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat dafür Zielvorgaben erarbeitet und sieht vor, dass bis November 2022 ein Füllstand von 95 % der Speicherkapazitäten erreicht werden soll.
Die Mehrkosten, die Aufgrund der Einspeicherung entstehen, werden von den Unternehmen, die die Speicher betreiben, auf alle Industrie- und Privatkunden umgelegt und weitergereicht.
Die EWR beabsichtigt, die Kosten beider Umlagen 1:1 ab dem 1.10.2022 für die Grundversorgten Kunden und ab dem 1.11.2022 für die Sondervertragskunden weiter zu berechnen. Zur Information der Kunden werden wir Veröffentlichungen in der Tagespresse vornehmen und die betroffenen Kunden mit entsprechenden Details gesondert anschreiben.
BEISPIELRECHNUNG
Verbrauch 10.000 kWh/Jahr
Gasbeschaffungsumlage 2,588 ct/kWh inkl. 7 % MwSt.
Gasspeicherumlage 0,063 ct/kWh inkl. 7 % MwSt.
Mehrkosten 265,15 €/Jahr inkl. 7 % MwSt.
oder 22,10 €/Monat inkl. 7 % MwSt.
Stand 22.9.2022
Fragen und Antworten zur Preisentwicklung und den neuen Umlagen:
Wie entwickeln sich aktuell die Gaspreise und welche Auswirkungen hat dies auf die Kundinnen und Kunden?
- Die Preise für Erdgas auf den europäischen Energiemärkten sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Innerhalb eines Jahres haben sich die Preise für die Erdgasbeschaffung mehr als verfünffacht – das gab es bisher noch nie. Grund dafür sind unter anderem die reduzierten Gaslieferungen aus Russland.
- Expertinnen aus Politik und Energieverbänden gehen beim Erdgas auch für die kommenden Monate von einem höheren Preisniveau aus. In diesem herausfordernden Marktumfeld haben zahlreiche Discountanbieter die Belieferung ihrer Kunden bereits kurzfristig eingestellt bzw. sind in die Insolvenz gegangen.
Welche neuen Umlagen wurden von der Bundesregierung eingeführt?
Um die Versorgung mit Erdgas in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen. Diese sollen dafür sorgen, dass Industrie und Privatkunden im Falle einer Gasmangellage möglichst gut durch die Krise kommen, gleichzeitig kommen damit aber weitere Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu:
Welche neuen Umlagen sind das genau?
- Gasbeschaffungsumlage gem. § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG): Russland liefert weniger Gas, deshalb müssen viele Gasimporteure, von denen auch die EWR GmbH ihr Gas beziehen, kurzfristig teuren Ersatz beschaffen. Damit die Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, führt die Bundesregierung zum 01. Oktober 2022 eine Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG in Höhe von 2,419 ct/kWh zzgl. MwSt. ein, die ebenfalls in den Folgemonaten entsprechend dem EnSiG angepasst werden kann.
- Gasspeicherumlage gem. § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wird die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zum 01. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh zzgl. MwSt. eingeführt, die in den Folgemonaten entsprechend dem EnWG anpasst werden kann.
Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?
- Die Gasbeschaffungsumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 erhoben. Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.
- Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 erhoben.
Wie hoch sind die Umlagen?
- Die Veröffentlichung der Höhe der Gasbeschaffungsumlage erfolgte am 15. August 2022. Die Umlage beträgt 2,419 ct/kWh zzgl. MwSt.. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen nach oben als auch für Preissenkungen.
- Die Veröffentlichung der Höhe der Gasspeicherumlage erfolgte am 18. August 2022. Sie beträgt 0,059 ct/kWh zzgl. MwSt.. Die Höhe der festgelegten Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.
Wann wird die Umlage erstmals auf den Rechnungen der Kunden sichtbar?
Die Umlage gilt ab dem 1. Oktober 2022. Sie wird aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, denn es gibt aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssen. Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
Wie wird die befristete Gasumlage begründet?
Die rechtlichen Voraussetzungen für die befristete Umlage ergeben sich aus der gegenwärtigen „erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland“. Seit dem 14. Juni 2022 hat Russland die Liefermengen durch die Pipeline Nord Stream 1 zunächst auf rund 40 Prozent reduziert. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21. Juli 2022 wurde erst weiter auf niedrigem Niveau von 40 Prozent Gas geliefert, dann wurde das Niveau auf 20 Prozent gesenkt. Für keine der Lieferreduktionen gibt es einen technischen Grund.
Wie oft werden die Gaspreise für Endkunden geändert?
Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen. Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.
Was macht die Regierung zur Sicherung der Energieversorgung?
Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen.
Was können Kunden tun, um Ihre Energierechnung zu vermindern?
Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Im EWR-Journal unter:
www.ewr-remscheid.de/sparen helfen wir mit zahlreichen Energiespartipps, wie die Kunden schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Privat- wie Gewerbekunden finden auf der EWR-Internetseite unter: www.ewr-remscheid.de auch relevante Förderprogramme und Beratungsangebote.
Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?
Die Abschläge für die Gaslieferung in der Grundversorgung wurden bereits aufgrund der gestiegenen Marktpreis zum 01.08.2022 angepasst. Dies war notwendig, damit die Kunden mit der Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten. Außerdem wird dringend empfohlen, die Abschläge für die Gaslieferung zu kontrollieren und den neuen Preisen anzupassen. Eine weitere Anpassung ist Anfang 2023 angedacht.
Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?
Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei der EWR GmbH unter der kostenlosen Kunden-Hotline: 0800 0 164 164 (montags bis freitags jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr). Darüber hinaus können von den Kunden auch viele Dinge rund um den Vertrag – also auch die Abschlagszahlungen ändern – im EWR-Online-ServiceCenter individuell und rund um die Uhr erledigt werden. Das Online-ServiceCenter erreicht man unter:
ewr-remscheid.de/onlineservice.
Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen. Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.